Haftungsrisiken treiben deutsche Stiftungen um

Eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen untersucht, wie Stiftungen mit den Haftungsrisiken umgehen. Ein Thema, das aufgrund des anhaltenden Niedrigzins-Dilemmas an Bedeutung gewinnt.

Felix Oldenburg, Bundesverband Deutscher Stiftungen: "
Felix Oldenburg, Bundesverband Deutscher Stiftungen: „Ausarbeitung von Anlagerichtlinie und Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind erste Schritte.“

Bisher habe es zwar nur bei 2,9 Prozent der befragten Stiftungen einen oder mehrere Haftungsfälle gegeben, so der Verband, die Umfrage verdeutliche jedoch, dass die große Mehrheit Maßnahmen zum Schutz vor Haftungsfällen ergreift und Informationen zu Haftungsfragen einholt. Gezeigt hat sich auch, dass nicht-ehrenamtliche Stiftungsvorstände die Problematik stärker im Blick haben als ehrenamtliche, für die per Gesetz eine Haftungsprivilegierung besteht. Dennoch bestätigen insgesamt über 90 Prozent der befragten Vorstände, sich trotz Risiken nicht von einer erneuten Vorstandstätigkeit abhalten zu lassen.

Stiftungsvorstände vor Herausforderungen

Der Vorstand einer Stiftung zeichnet für alle Stiftungsbelange verantwortlich. Darunter fallen insbesondere die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Vermögensverwaltung.  Dabei ist das Vermögen regelmäßig dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten. Es muss gewissenhaft angelegt werden, um die in der Satzung festgeschriebenen Zwecke durch die Erträge erfüllen zu können. Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, erklärt dazu: „Heutzutage gibt es auch für Stiftungsvorstände keine Vermögensanlage mehr ohne Risiko. Daher müssen sich Stiftungen noch stärker mit Haftungsfragen, dem Vermögensmanagement und dem Zusammenspiel von Kapital und Wirkung beschäftigen. Einen Anfang zu machen, ist nicht schwer: Ganz konkret empfehlen wir Stiftungen im ersten Schritt die Ausarbeitung von Anlagerichtlinien und deren Abstimmung mit den zuständigen Behörden.“

Die aktuelle Befragung zeigt, dass bereits annähernd die Hälfte der befragten Stiftungen, die über Anlagerichtlinien verfügen, sie den zuständigen Behörden zur Kenntnis gegeben haben. Kleine Stiftungen taten dies im Vergleich zu großen dabei deutlich häufiger.

Informierte Stiftungen können Haftungsrisiken besser einschätzen

Stiftungen setzen auf Maßnahmen oder ganze Maßnahmenbündel, um sich gegen Haftungsfälle abzusichern. Bereits drei von vier Stiftungen haben sich zu Haftungsfragen kundig gemacht. Sie kennen die haftungsträchtigen Fallstricke und können besser beurteilen, wann Pflichtverletzungen bei der Vermögensverwaltung und der Mittelverwendung vorliegen. Stiftungen, die sich nicht informieren, laufen Gefahr, Haftungsfragen zu unterschätzen. (fm)

Foto: Christof Rieken

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