Ifo-Präsident kritisiert Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn hat die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kritisiert, wonach das OMT-Anleihe-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) rechtmäßig sei.

Hans-Werner Sinn, Ifo-Institut

„Das ist ein bedauerlicher Fehler des Gerichts. Die EZB überschreitet sehr wohl ihre Kompetenzen und betreibt Wirtschaftspolitik. Das darf sie nicht“, sagte Sinn. Das Gericht stütze sich bei seiner Einschätzung auf die Behauptung, dass die Käufe der EZB nicht die gleichen Auswirkungen wie Direktkäufe hätten, weil die Marktteilnehmer diese Käufe nicht erwarten könnten. Das sei durch das Einhalten von Wartefristen und die fehlende Ankündigung der Käufe garantiert.

Marktteilnehmer als Zwischenkäufer

In Wahrheit hat die EZB mit ihrem OMT-Programm aber die Marktteilnehmer faktisch zu Zwischenkäufern gemacht und ihnen das Anlagerisiko genommen. Die Ankündigung, Staatspapiere notfalls unbegrenzt kaufen zu wollen, wenn ein Staat in Schwierigkeiten gerät und die Hilfe des ESM erhält, komme einer kostenlosen Kreditausfall-Versicherung gleich, die die Spreads massiv gesenkt hat, ähnlich wie es ein Direktkauf täte.

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„Insofern ist die ökonomische Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehbar und nicht wahrhaftig“, sagte Sinn. Das deutsche Verfassungsgericht solle sich bei seinem nun anstehenden Urteil davon nicht beirren lassen.

Grünes Licht vom EuGH

Das Gericht hatte entschieden, dass die Europäische Zentralbank zur Euro-Rettung grundsätzlich Staatsanleihen kaufen darf. Ein entsprechendes Programm der Notenbank von 2012 sei rechtmäßig, urteilten die Richter. „Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten“, teilte der Gerichtshof mit.

Foto: ifo Institut

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