Schäuble will ab 20 Millionen Euro Firmenerben zur Kasse bitten

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will große und mittelgroße Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zur Kasse bitten. Ab einem vererbten oder verschenkten Unternehmensvermögen von 20 Millionen Euro müssen Erben Steuern zahlen – es sei denn, sie können nachweisen, dass die Steuerlast nicht verkraftbar ist. Die Steuerschuld darf nicht mehr als die Hälfte des Privatvermögens aufzehren, heißt es im Ministerium.

Ein Gesetzesvorschlag liegt bislang nicht vor; das Ministerium hat lediglich Eckpunkte vorbereitet. Schäuble reagiert auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, das im Dezember vergangenen Jahres die Erbschaftsteuerbefreiung von betrieblichem Vermögen als “unverhältnismäßig” erklärt hatte.

Korrekturbedarf bei großen Unternehmensvermögen

Kleine und mittlere Unternehmen können nach dem Urteil der Karlsruher Richter auch künftig steuerlich begünstigt werden, um Arbeitsplätze zu sichern. Beim Übergang von großem Unternehmensvermögen bestehe allerdings Korrekturbedarf, erklärten die Verfassungsrichter.

Die Zahl der steuerfreien Übertragungen von Unternehmensvermögen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zwischen 2009 und 2013 sind laut Erbschaftsteuerstatistik Vermögen von insgesamt 278 Mrd. Euro übertragen worden, davon 105 Mrd. Euro steuerfrei. 95 Prozent der Erben, die ein Unternehmen im Wert von mehr als 20 Mio. Euro geerbt oder geschenkt bekommen haben, zahlten keine Steuern.

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Nach den Plänen des Ministeriums soll für kleine Unternehmen künftig eine Freigrenze gelten. Unternehmen im Wert von weniger als 1 Mio. Euro können grundsätzlich steuerfrei vererbt werden. Ab einem Betriebsvermögen von einer Million Euro sollen weiterhin großzügige Ausnahmen gelten.

„Maßnahmen gehen in die richtige Richtung“

Ein Betrieb, der sieben Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme stabil hält, muss keine Erbschaft- und Schenkungssteuer zahlen. Ein Erbe, der das Unternehmen fünf Jahre auf gleicher Lohnsumme weiterführt, bekommt 85 Prozent der Steuerschuld erlassen.

“Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung”, sagt der zuständige finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding. Allerdings werde kein Gerechtigkeitsbeitrag geleistet. Die Erschaftsteuerbelastung sei im Vergleich zum gesamten vererbten Vermögen immer noch “marginal”.

Quelle: Shutterstock

Foto: Bundesfinanzministerium/Ilja C. Hendel

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