Baden-Württemberg: Kein neuer Mindestabstand von Windrädern

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hat einem neuen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten eine Absage erteilt. „Einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebieten wird es nicht geben. Das geht schon aus rechtlichen Gründen nicht“, sagte Untersteller der Deutschen Presse-Agentur.

Die Windkraft-Branche im Südwesten forderte die CDU in der grün-schwarzen Koalition auf, beim Bau neuer Anlagen keine zusätzlichen Hürden aufzubauen.
Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll nichts am bisherigen System ändern.

Im Koalitionsvertrag mit der CDU sei zwar noch einmal darauf hingewiesen worden, dass ein Abstand von einem Kilometer zu Wohngebieten möglich sei. „Das kann man im Übrigen bislang auch schon machen, vorausgesetzt, es ist zuvor eine standortbezogene Abwägung erfolgt.“

Kritik kam aus der Opposition. „Hier sieht man wieder, dass die CDU bei den Koalitionsverhandlungen über den Tisch gezogen wurde“, erklärte FDP-Fraktionschef Ulrich Rülke. „Die aktuelle Abstandsregel zu Wohngebieten von 700 Metern war bei den Verhandlungen zwischen Grünen und CDU umstritten. Nun lässt Minister Untersteller verlauten, dass es bei den 700 Metern bleibt und nicht einmal auf 1.000 Meter erhöht wird.“

Untersteller sagte, aus Gründen des Lärmschutzes sei man bereits bei einem Vorsorgeabstand von 700 Metern auf der sicheren Seite. „Deshalb sind im Windenergieatlas 700 Meter empfohlen.“ Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ändere nichts am bisherigen System.

Nach Angaben des Ministeriums haben bei allgemeinen Wohngebieten über 55 Prozent der Kommunen Abstände gewählt, die über dem Wert von 700 Metern liegen. Bei reinen Wohngebieten hätten etwa 60 Prozent der Gemeinden größere Entfernungen vorgegeben. (dpa-AFX)

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Foto: Shutterstock

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