Banken für „Jedermann-Konto“ gerüstet

Banken dürfen künftig niemanden mehr abweisen, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Kreditinstitute müssen vom 19. Juni an auch Obdachlose und Asylbewerber als Kunden akzeptieren und können die Eröffnung eines Basiskontos nur unter sehr engen Vorgaben ablehnen.

Girokonto
Banken dürfen künftig niemanden mehr abweisen, der ein einfaches Girokonto eröffnen will.

Die Kreditwirtschaft sieht sich gerüstet: „Das Gesetz gilt, die Banken werden es befolgen“, hieß es beim Bankenverband. Die Sparkassen betonen, für sie ändere sich zum Stichtag im Alltag relativ wenig, denn die Regeln entsprächen „weitgehend“ ihrer Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2012. Bereits 250.000 Flüchtlinge hätten ein Konto bei Sparkassen eröffnet.

Keine „Rosinenpickerei“ mehr

Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Es sieht die Einführung eines „Basiskontos“ für alle vor. Dieses einfache Girokonto auf Guthabenbasis soll jeder eröffnen können, der sich legal in der EU aufhält – und zwar bei einer Bank seiner Wahl.

Die Unions-Finanzexpertin Antje Tillmann (CDU) sagte, mit der Einführung des Rechtsanspruches auf ein Girokonto sei ab sofort sichergestellt, dass jeder Mensch am wirtschaftlichen Leben teilhaben könne. Zudem seien alle Banken verpflichtet: „Die „Rosinenpickerei“, die einige Banken in der Vergangenheit betrieben haben, indem sie unliebsame Kunden abgelehnt haben, ist nun vorbei.“

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Nach den Worten des Grünen-Politikers Gerhard Schick ist es nach vielen Jahren über eine europäische Richtlinie endlich gelungen, „dieses soziale Recht durchzusetzen“. Das deutsche Gesetz erlaube allerdings unter anderem die Festlegung „angemessener“ und „marktüblicher“ Entgelte, so dass auf diesem Wege unerwünschte Kunden möglicherweise auch weiter abgelehnt werden können. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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