„Keine Beanstandungen“

Schließlich sind hierfür nicht nur das WpHG und mehrere Verordnungen relevant, sondern auch die „MaComp“ – ein Rundschreiben der Bafin, dessen vollständiger Titel sich über drei Zeilen erstreckt und das auf schlappen 119 Seiten die Verhaltensvorschriften nochmals interpretiert und präzisiert.

Um den Vertrieben die notwendige Sicherheit zu geben, hat G.U.B. Analyse sich schon 2012 entschlossen, die Vorschriften freiwillig zu beachten und bereits 2013 TPW beauftragt, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.

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Damals bezog sich der Auftrag „nur“ auf die FinAnV. Die aktuelle Prüfung bis April 2015 umfasste zusätzlich dazu die generelle „WpHG-Konformität“ der G.U.B. Analysen.

„Keine Beanstandungen“

„Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt“, so TPW. Die Nutzer von G.U.B. Analysen können demnach auf eine gesetzteskonforme Qualität vertrauen und Emissionshäuser und Vertriebe – inklusive Banken und Finanzdienstleistungsinstitute – können sicher sein, sich nicht in die regulatorischen Nesseln zu setzen.

Damit sich der ganze Prüfungsaufwand auch gelohnt hat, ist nun nur noch eines notwendig: Endlich wieder ausreichend viele neue Fonds, zu denen dann auch eine G.U.B. Analyse durchgeführt werden kann.

 

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 20 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Anna Mutter

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