Neue KAGB-Welt: Initiatoren bauen um, Vermittler warten ab

Seit im Juli 2013 das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten ist, gelten für Initiatoren strenge Zulassungsvoraussetzungen und umfangreiche Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Anlegern. Dies hat die Auflage und Verwaltung geschlossener Investmentvermögen wesentlich erschwert.

Wie viele Initiatoren sich unter den neuen gesetzlichen Bedingungen am Markt behaupten können, ist noch nicht abzusehen.

Initiatoren, die Fonds nach dem KAGB auflegen wollen, benötigen jetzt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Damit die KVG den Geschäftsbetrieb aufnehmen kann, ist die Erlaubnis der Finanzaufsicht Bafin erforderlich.

Die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind streng: Die mindestens zwei Geschäftsführer müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein, es müssen ausreichende Mittel zum Geschäftsbetrieb nachgewiesen und ein Geschäftsplan samt Organisationsstruktur dargelegt werden.

Zu erfüllen sind zudem umfangreiche Organisationspflichten wie Risiko- und Liquiditätsmanagement, Compliance und Reporting. Initiatoren haben aber auch die Möglichkeit, diese Aufgaben an eine Service-/Master-KVG auszulagern. Diese ist für Administration und Risikomanagement zuständig, während Portfoliomanagement und Vertrieb bei den Initiatoren verbleiben.

Verwahrstelle erforderlich

Zudem müssen die Initiatoren Verwahrstellen benennen, die unabhängig und im Interesse der Anleger die laufenden Prozesse der Fondsgesellschaft überwachen. Die Depotbank Caceis ist bereits von mehreren Häusern als Verwahrstelle verpflichtet worden.

„Durch die AIFM-Direktive sind die alternativen Investmentfonds und damit die geschlossenen Fonds stark reguliert worden. Neben den Abstimmungsnotwendigkeiten in den internen Abläufen der Emissionshäuser wird die Integration der Verwahrstelle bei zahlreichen Prozessen zur gelebten Praxis“, erklärt Dr. Holger Sepp, Co-Head und Mitglied der Geschäftsführung von Caceis.

Die Tiefe der Einbindung kann dabei durchaus unterschiedlich ausfallen: Einige Emissionshäuser überdenken laut Sepp die Kernkompetenzen in ihrem Geschäftsmodell und werden bestimmte Aufgaben künftig wohl nicht mehr ‚in-house‘ erbringen.

Leichter Rückgang bei Platzierungszahlen

Wie viele Initiatoren sich unter den neuen gesetzlichen Bedingungen am Markt behaupten können, ist derzeit noch nicht abzusehen. Ihr Großteil war bis zuletzt damit beschäftigt, die interne Organisation der neuen Rechtslage anzupassen. Neue Fonds waren im zweiten Halbjahr nach Inkrafttreten des neuen Regimes Mangelware. Das dadurch fehlende Investitionsvolumen hatte nicht zuletzt Auswirkungen auf die Cash.-Hitliste der Initiatoren, die das Cash.-Magazin in seinem aktuellen Special Sachwertanlagen veröffentlicht.

Demnach beläuft sich das Investitionsvolumen der Sachwertanlagen für das Jahr 2013 auf 8,2 Milliarden Euro (Vorjahr: 8,4 Milliarden Euro). Insgesamt platzierten die Emissionshäuser Anteile in Höhe von 5,3 Milliarden Euro bei privaten und institutionellen Investoren. Dies ist ein Rückgang um 3,4 Prozent gegenüber Vorjahr (5,5 Milliarden Euro).

Diese Zahlen basieren auf einer Befragung der Branche durch Cash. und den BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen. Die voneinander abweichenden Gesamtzahlen entstehen durch unterschiedliche Erhebungsmethoden. Traditionell werden von Cash. Direktinvestments in Container mit in die Statistik einbezogen.

Zweifacher Erfolg für P&R

Sieger nach Investitionsvolumen ist wie im Vorjahr P&R, der Marktführer im Container-Segment. Dahinter folgen KGAL, Bouwfonds, Real I.S., Jamestown, Hannover Leasing und Wealthcap. Platzierungssieger des Jahres 2013 im Cash.-Marktreport ist ebenfalls P&R, auch hier konnte das Unternehmen den Vorjahreserfolg verteidigen. Rund eine Milliarde Euro warb P&R im letzten Jahr mit Direktinvestments in Container ein, ein Zuwachs gegenüber Vorjahr um 4,8 Prozent.

Seite zwei: Vertrieb vor ungewisser Zukunft

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