„Prognose in Hinblick auf Vertriebshaftung erforderlich“

Seitdem ist nichts passiert, jedenfalls nichts Sichtbares. Der BSI hat zudem seine Mitglieder von der Selbstverpflichtung entbunden, zu jedem Fonds ein IDW-Gutachten erstellen zu lassen. Aus meiner Sicht ist das ein gewaltiger Rückschritt, zumal die Richtigkeit der Angaben im Prospekt bei der BaFin – anders als bei den Wirtschaftsprüfern – weiterhin nicht Gegenstand der Prüfung ist.

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Welche Variante favorisieren Sie?

Wünschenswert wäre vor allem, dass das IDW und der BSI sich überhaupt bald auf einen einheitlichen Standard verständigen. Ansonsten ist G.U.B. Analyse als Analysehaus in diesem Punkt neutral und nimmt, was kommt. Ich persönlich hielte es allerdings für einen Fehler, sich hauptsächlich an den gesetzlichen Mindestangaben und an den früheren Investment-Sondervermögen zu orientieren. Auch in diesem Punkt sind die Standards des „weißen“ Kapitalmarkts nicht besonders hoch.

Für die AIF-Branche wäre es meines Erachtens ein enormer Vorteil, wenn sie sich – auf Basis eines einheitlichen IDW-Standards – weiterhin durch eine weitaus größere Informationstiefe der Prospekte auszeichnet und sich auch dadurch positiv von den blutleeren Prospekten der anonymen Kapitalsammelstellen abhebt.

Interview: Kim Brodtmann

Foto: Anna Mutter

Das vollständige Interview lesen Sie in dem aktuellen Cash.Special Sachwertanlagen Rendite+.

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