Erneute WP-Prüfung: G.U.B. Analysen sind „WpHG-konform“

G.U.B. Analyse selbst ist nicht verpflichtet, das WpHG und die FinAnV zu beachten. Das Analysehaus möchte aber keinesfalls, dass seine neutralen Bewertungen als „Werbemitteilungen“ entwertet werden und hat sich daher freiwillig zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet.

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Mit Erfolg, wie TPW bestätigt: „Bei analoger Anwendung des Paragrafen 31 Absatz 2 WpHG müssen die G.U.B. Analysen nicht als Werbemitteilungen (…) gekennzeichnet werden, sofern der Verwender die Empfehlungen in der Analyse nicht wesentlich ändert und die Analyse nicht als selbsterstellt kennzeichnet.“ Letzteres würde G.U.B. Analyse natürlich so oder so nicht so besonders gerne sehen. (sl)

G.U.B. Analyse ist eine Marke des Deutschen Finanzdienstleistungs-Instituts (DFI), das wie Cash.Online zu der Cash.Medien AG, Hamburg, gehört.

Foto: Anna Mutter

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