Bafin ordnet die Abwicklung stiller Gesellschaftsverträge an

Die Finanzaufsicht BaFin hat Dr. Reinhardt Vogt als Organ der amatra GmbH in Hohenschäftlarn (zuvor Ebenhausen) mit Bescheid vom 16. September 2016 aufgegeben, die von dem Unternehmen unerlaubt erbrachte Anlageverwaltung abzuwickeln.

bild_liegenschaft_ffm2Bafin-Gebäude in Frankfurt

Nach einer Mitteilung der Behörde nahm die amatra GmbH auf der Grundlage stiller Gesellschaftsverträge Gelder von Personen an, um sie in Wertpapiere am Kapitalmarkt zu investieren. Soweit es sich hierbei um Gelder von natürlichen Personen handelt, erbringe das Unternehmen die Anlageverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Verfügung erfolgte demnach gemäß Paragraf 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Vogt sei als Organ der amatra GmbH verpflichtet, die Finanzinstrumente, die das Unternehmen mit dem Anlagekapital von natürlichen Personen angeschafft hat, auf Depots der jeweiligen Anleger zu übertragen. Alternativ dazu müsse er die Verkaufserlöse, die die amatra GmbH durch Veräußerung der Finanzinstrumente erhalten hat, an die jeweiligen Anleger überweisen, so die BaFin. Die Verfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (sl)

Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

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