Bafin warnt vor Treuhänder ohne Lizenz

Die Lloyd Financial Service Treuhand (LLFS) sei kein nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit.

Sitz der Bafin in Frankfurt
Sitz der Bafin in Frankfurt

Die LLFS biete auf ihrer Website Interessenten „als Service unserer Treuhandgesellschaft die Kapitalsicherung und Kapitalverwaltung“ an. In diesem Zusammenhang gebe das Unternehmen an, aktuell 7.000 Investoren zu betreuen, die sich mit einem Eigenkapital von über 1,5 Milliarden Euro an insgesamt 140 Aktienfonds und Anleihen beteiligt hätten.

Das Unternehmen habe keine zustellungsfähige Adresse im Inland, so die Bafin. Das auf der Website im Impressum angegebene Postfach in Frankfurt sei tatsächlich nicht auf das Unternehmen registriert.

„Die BaFin kann danach nicht ausschließen, dass das Unternehmen Bankgeschäfte betreibt bzw. Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach Paragraf 32 Absatz 1 KWG bedürfen“, so die Mitteilung. Die BaFin stelle vorsorglich klar, dass sie der LLFS keine solche Erlaubnis zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens stehe bislang nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Eine Verbindung zu der Hamburger Lloyd Fonds AG und deren Treuhandgesellschaft besteht offenkundig nicht. (sl)

Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments