Keine Revision im Wölbern-Prozess

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte gegen das Urteil im Wölbern-Prozess als unbegründet abgelehnt. Die Verurteilung Schultes ist damit rechtskräftig. Dies bestätigte eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber Cash.Online.

Sowohl Schultes Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt.

Schulte, ehemaliger Inhaber und Chef des Emissionshauses Wölbern Invest, war im April 2015 vom Hamburger Landgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schulte sich der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht hat. Er habe in 327 Fällen Fondsgelder in Höhe von insgesamt 147 Millionen Euro bewusst zweckentfremdet.

Verteidiger wollten Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Sowohl Schultes Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, die Behörde hat die Revision nach Angaben der Pressesprecherin in der Zwischenzeit aber wieder zurückgenommen. (kb)

[article_line]

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments