„Nicht verständlich und nicht nachvollziehbar“

Wolf Römmig, einer der Verteidiger von Prof. Dr. Heinrich Maria Schulte, hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die Revision Schultes gegen seine Verurteilung abzulehnen, gegenüber Cash.Online deutlich kritisiert.

Die Verurteilung Schultes ist mit der BGH-Entscheidung rechtskräftig.

Er habe nicht damit gerechnet, dass der BGH das Urteil bestätigen würde, erklärte Römmig und erneuerte seine Kritik am Verlauf des Prozesses vor dem Hamburger Landgericht: „Der Umstand, dass eine Schöffin wenige Tage vor dem Urteil wegen einer Hochzeitsreise mit Genehmigung des Gerichts aus dem Verfahren ausscheiden durfte und durch eine Ergänzungsschöffin ersetzt wurde, hat Prof. Schulte den gesetzlichen Richter willkürlich entzogen.“

Der das Grundgesetz bestimmende Gedanke des Rechts auf den gesetzlichen Richter sei schwerwiegend verletzt worden, die Entscheidung des BGH von daher „nicht verständlich“ und „auch nicht nachvollziehbar.“

Acht Jahre und sechs Monate Haft

Der BGH hatte die Revision Schultes gegen das Urteil als unbegründet abgelehnt. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Schulte, ehemaliger Inhaber und Chef des Emissionshauses Wölbern Invest, war im April 2015 vom Hamburger Landgericht zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schulte sich der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht hat. Er habe in 327 Fällen Fondsgelder in Höhe von insgesamt 147 Millionen Euro bewusst zweckentfremdet. (kb)

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Foto: Shutterstock

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