OGAW-V-Umsetzung: BSI erfreut über „mehr Spielräume“

Der Sachwerteverband BSI hat die Verabschiedung des OGAW-V-Umsetzungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag begrüßt. Dies sei ein wichtiger Schritt, um Deutschland im Wettbewerb mit anderen Finanzstandorten wettbewerbsfähig zu halten, teilte der Verband mit.

Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des BSI

Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie über „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere“ (OGAW) in nationales Recht um. Es führt unter anderem Kreditfonds als neue Anlageklasse ein. In diesem Zusammenhang wurden auch umfassende Regelungen zur Vergabe von Gesellschafterdarlehen durch geschlossene Alternative Investment Fonds in das Kapitalanlagegesetzbuch aufgenommen.

Konkret wird durch das Gesetz für geschlossene Spezial-AIFs die Quote für die Vergabe von Gesellschafterdarlehen auf 50 Prozent des zu Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Kapitals erhöht. Im Vorentwurf hatte die Quote nach BSI-Angaben noch bei 30 Prozent gelegen. Zudem wird das Verhältnis der Höhe von Gesellschafterdarlehen zu den Anschaffungskosten der Beteiligungsgesellschaft anstatt eins zu eins im Verhältnis zwei Drittel zu ein Drittel gestaltet.

„Unsere Mitgliedsunternehmen investieren über regulierte AIF in Sachwerte. Die Vergabe von Gesellschafterdarlehen ist dabei ein wichtiges Finanzierungsinstrument. Gesellschafterdarlehen bieten die Möglichkeit, bei kurzfristigen Investitionschancen schnell reagieren zu können. Die jetzt beschlossenen Regelungen und die festgelegten Quoten eröffnen mehr Spielräume, um im internationalen Wettbewerb um alternative Investments bestehen zu können“, sagte Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des BSI. (kb)

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Foto: BSI

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