Neuer Mieterschutz in Kraft: Wie Sie durch die Krise kommen

Ab heute gilt für Mieterinnen und Mieter, die durch finanzielle Einschnitte in besonderem Maße von der Corona-Krise betroffen sind, ein erweiterter Kündigungsschutz. Es ist aber für Betroffene laut GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen weitere Unterstützung nötig.

Wenn Mieter ihrem Vermieter glaubhaft machen, dass sie durch Einkommenseinbußen infolge der Corona-Pandemie ihrer Mietzahlung nicht wie gewohnt nachkommen können, wird eine Kündigung in Bezug auf Mietschulden aus den Monaten April bis Juni 2020 ausgeschlossen. Die dadurch entstehenden Mietschulden müssen aber spätestens bis zum 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden. Das haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen.  

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, erklärt, worauf es jetzt ankommt, damit Mieter und Vermieter gemeinsam gut durch die Krise kommen:

„Für unsere Mieterinnen und Mieter gilt: Keiner muss sich in dieser herausfordernden Situation der Corona-Krise Sorgen machen, seine Wohnung zu verlieren. Die Wohnungsunternehmen helfen hier mit individuellen Lösungen für besonders Betroffene. Damit sie das auch weiterhin tun können, sind sie aber insbesondere auf drei Dinge angewiesen:

Wer in den nächsten Wochen coronabedingte Einkommensverluste zu beklagen hat, sollte sich frühzeitig an seinen Vermieter wenden, um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden. Hier kommt es darauf an, dass sich im Sinne der Solidarität nur diejenigen melden, die auch tatsächlich finanziell betroffen sind.

Wer wegen der Corona-Pandemie finanzielle Einschnitte erleidet, sollte prüfen, ob Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Das kann Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und auch Wohngeld sein. Besteht im Fall von Jobverlust ein Anspruch auf Grundsicherung, sollte ein entsprechender Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Infolge einer von Bundestag und Bundesrat ebenfalls vergangene Woche beschlossenen Änderung des Sozialgesetzbuchs können die Ämter in den Kommunen für Anträge, die bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, auf eine Prüfung von Vermögen und Wohnungsgröße verzichten und damit unbürokratische Hilfe für Arbeitslose ermöglichen.

Durch ausbleibende Mietzahlungen darf keine fatale Kettenreaktion in Gang gesetzt werden, von der dann auch Handwerker, Energieversorger und viele Beschäftigte in Wohnungsunternehmen betroffen sind, weil Vermieter hier ihren fälligen Zahlungen nicht mehr nachkommen können. Deshalb sind sowohl Mieter als auch Vermieter dringend auf zusätzliche Unterstützung durch einen solidarischen Sicher-Wohnen-Fonds angewiesen. Der gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und vielen weiteren Verbänden geforderte Fonds muss schnell aufgesetzt werden und ab Mai funktionsfähig sein, damit Wohnungsunternehmen nicht aus zu erwartenden finanziellen Engpässen frühzeitig Aufträge stornieren müssen. Bund und Länder müssen den Fonds jetzt umsetzen – ansonsten werden Mieter und Vermieter gemeinsam im Regen stehen gelassen.“           

Weitere Infos für Mieter, unter anderem zu Nachweismöglichkeiten

Übersicht über coronabedingte Regelungen in ausgewählten europäischen Ländern

Foto: Shutterstock

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