„Seehofer sitzt 2022 im Dunkeln“

Ihre Beteiligungsangebote sind als Vermögensanlagen nach VermAnlG konzipiert. Gibt es Vorbehalte seitens des Vertriebs oder der Anleger, weil dieses Gesetz weniger strenge Voraussetzungen enthält als das KAGB?

Nein. Lacuna geht offensiv mit diesem Thema um und zeichnet sich durch eine hohe Transparenz aus. Dadurch werden alle Stellschrauben unserer – im Rahmen der rechtlichen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten gegebenen – kalkulativen Ansätze für den Kunden transparent dargestellt. Weder seitens der Vertriebspartner noch seitens der Anleger gab beziehungsweise gibt es hieraus eine Problemstellung.

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Hat sich die Prokon-Insolvenz negativ auf die Nachfrage nach Ihren Windfonds ausgewirkt?

Aufgrund unserer offensiven Aufklärung über die Unterschiede zwischen Prokon und dem wirtschaftlich transparenten System unserer Fondskonstruktionen, die auf Mitbestimmung durch Miteigentum ausgelegt sind, gab es keine Probleme im Vertrieb.

Der gerade in nur knapp fünf Monaten platzierte Windpark Zedwitz ist ein Beleg hierfür, dass eine gute Fondskonstruktion in Verbindung mit einem hochqualifizierten Vertrieb geeignete Kunden für diese Beteiligungsform finden kann.

Interview: Kim Brodtmann

Foto: Fotostudio Daniel

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