„Kosten von einer Million Euro für KVG-Gründung“

Mit Dr. Jörg W. Stotz, Geschäftsführer von Hansainvest, sprach Cash. über die Vorteile einer Service-KVG, die Vorbehalte einiger Initiatoren und die Zusammenarbeit mit den Asset Managern in der Praxis.

„Unsere Branche muss für sich erkennen, dass in der Produktion und der Verwaltung die gleichen wirtschaftlichen Gesetze gelten wie in anderen Industrien dieser Welt.“

Cash.: Welche Vorteile bietet die Inanspruchnahme einer Service-KVG?

Stotz: Über allem steht ein Gewinn an Effektivität und Effizienz, denn das Prinzip der Service-KVG basiert im Kern auf der Idee der Aufgabenteilung, bei der sich beide Partner auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. So konzentriert sich der Initiator eines Fonds auf das Portfoliomanagement und den Vertrieb. Die Service-KVG übernimmt die Administration des Investmentvermögens.

So umfasst unser Angebot für geschlossene Fonds unter anderem die Übernahme von Compliance und Risikomanagement sowie des Berichtswesens. Der Initiator profitiert so vom bestehenden Know-how des Dienstleistungsanbieters in der Auflegung und Administration von Fonds. Die Folge ist auch eine schnelle Umsetzbarkeit des Fondsprojekts.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich in Bezug auf die Kosten, denn durch die Zusammenarbeit mit einer externen Service-KVG profitiert der Initiator von deren Skaleneffekten. Das ist für ihn bzw. seine Fonds mit einem deutlich geringeren finanziellen Aufwand verbunden als für die Gründung und den laufenden Betrieb einer eigenen KVG. Auch von der Vertriebsseite der Emissionshäuser bekommen wir die Rückmeldung, dass der Einsatz einer externen Service-KVG ein Plus an Vertrauenswürdigkeit durch die Kontrolltätigkeiten einer zusätzlichen Instanz bedeutet.

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Die Emissionshäuser, die sich für die Auslagerung an eine Service-KVG entschieden haben, sind derzeit in der Unterzahl. Einige Initiatoren schreckt offenbar ab, dass die Service-KVG Einfluss auf Entscheidungen über Produkte und Investments nehmen kann. Sind solche Sorgen berechtigt?

Diese Sorgen wären nachvollziehbar, wenn eine Einflussnahme im laufenden Geschäftsbetrieb erfolgen würde. Die wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der Produkt-, also der Fondskonzeption sowie der zu tätigenden Investments werden aber bereits vor der tatsächlichen Auflegung eines Investmentvermögens getroffen. Und deshalb werden sie auch im Vorwege zwischen Initiator und KVG besprochen und dann im Rahmen der Vertragsbedingungen des Investmentvermögens fixiert.

Seite zwei: Antwort auf die Frage „Make or Buy?“

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