„Wir achten auf eine gute Reputation der Initiatoren“

Durch die Einbindung einer Verwahrstelle müssen die organisatorischen Abläufe bei den Emissionshäusern angepasst werden. Wo liegen dabei die größten Schwierigkeiten?

Es ist zwingend notwendig, die Abläufe und Abstimmungsprozesse in enger Kooperation zwischen Emittent Emittent und Verwahrstelle effizient zu gestalten. Wie stark die Verwahrstelle in die Prozesse mit eingebunden werden muss, hängt vom jeweiligen Produkt ab. So hat der Gesetzgeber bei Publikums-AIF im Hinblick auf den Anlegerschutz weitreichendere Prüfpflichten definiert als im Falle von Spezial-AIF.

Zwingend eingebunden werden muss die alternative Verwahrstelle jedoch beispielsweise bei der Kontrolle der Zeichnung der Anleger, des Erwerbs von Vermögensgegenständen und bei der Bewertung von Fonds. Außerdem hat täglich ein Cash-Monitoring zu erfolgen.

Inwieweit ergeben sich außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben weitere Möglichkeiten für Verwahrstellen, die Emissionshäuser zu unterstützen?

Die alternative Verwahrstelle kann das Emissionshaus an verschiedenen Punkten unterstützen. Denkbar wären zum Beispiel die Auslagerung der Finanzbuchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses. Dadurch lassen sich Leserechte der Verwahrstellen leicht mit der Buchhaltung verknüpfen und entsprechende Synergien können genutzt werden.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die laufenden Belege sowohl von der Verwahrstelle im Rahmen des täglichen Cash-Monitoring als auch von der Finanzbuchhaltung benötigt werden. Dadurch muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) die Belege nur einmal zur Verfügung stellen.

Sofern von der Verwahrstelle weitere Aufgaben im gesetzlich zulässigen Umfang übernommen werden, ist es wichtig, dass jederzeit sichergestellt wird, dass zwischen der Verwahrstellentätigkeit und den übrigen Tätigkeiten Interessenkonflikte vermieden werden. Dies erfordert unter anderem spezielle organisatorische Voraussetzungen. Außerdem sind die Anleger der Fondsgesellschaft über weitere Tätigkeiten der Verwahrstelle zu informieren.

Seite drei: Fonds in wirtschaftlicher Not: Was tut die Verwahrstelle?

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