„Die besten Jahre stehen noch bevor“

Laut Gesetz dürfen KAGB-regulierte Zweitmarktfonds nicht in unregulierte Beteiligungen investieren. Anteile von KAGB-regulierten Fonds werden aber wohl erst in ein paar Jahren am Zweitmarkt gehandelt. Wie lösen Sie dieses Problem?

Dieser Sachverhalt muss etwas differenzierter betrachtet werden, weil unterschiedliche gesetzliche Anforderungsprofile für Publikums-AIFs und Spezial-AIFs gelten. Spezial-AIFs dürfen gemäß Paragraf 285 KAGB in alle Vermögensgegenstände investieren, bei denen ein Verkehrswert ermittelt werden kann. Unser aktueller Publikumsfonds Ökorenta Erneuerbare Energien VIII zum Beispiel investiert in zwei voll regulierte Spezial-AIFs. Insofern stellt sich die Frage für uns in der Form nicht.

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Am Ende der Fondslaufzeit müssen die noch bestehenden Zielfonds-Beteiligungen veräußert werden, allerdings handelt es sich um einen sehr engen Markt. Besteht das Risiko, dass der Fonds auf Beteiligungen „sitzen bleibt“ oder diese unter Wert verkaufen muss?

Unserer Erfahrung und Einschätzung nach ist der Markt keineswegs besonders eng. Im Gegenteil, wir schätzen ihn als ausreichend groß ein. Hinzu kommt: Auch wir selbst als Ökorenta bzw. unsere Fonds sind zuverlässige Abnehmer, die zu fairen Konditionen und nach Bewertung durch eine unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kaufen werden. Ich gehe davon aus, dass wir auch weiterhin Fonds auflegen werden und diese sind als KVG-konforme Modelle in der Lage, laufend neu zu investieren. Die Anteile von Altfonds, die aus der Fremdfinanzierungsphase heraus sind, sind dafür äußerst attraktiv. Im Übrigen besteht ja auch noch die Option, dass gar nicht verkauft wird, weil die Fonds über die geplante Laufzeit hinaus bestehen bleiben.

Interview: Kim Brodtmann

Foto: Ökorenta

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