Kosten der Finanzmarktnovelle: Grüße aus Absurdistan

So soll zum Beispiel die „Pflicht zur Synchronisierung von Uhren für Börsen und Handelsteilnehmer“ der Finanzwirtschaft insgesamt einen einmaligen Aufwand von exakt 96.278 Euro verursachen. Und 25 Cent, nicht zu vergessen.

Die „Einrichtung eines Normierungsausschusses, der Leitungs- und Aufsichtsorgane mit auswählt“ schlägt hingegen mit bundesweit lediglich 163,28 Euro zu Buche. Diese spezielle Pflicht trifft anscheinend nur ein einziges Unternehmen, das dann laut Gesetzentwurf für die Einrichtung des Gremiums – kein Witz – genau drei Stunden und 49 Minuten benötigt.

Noch winzigere Kosten verursacht angeblich der neue Paragraf zur „Vorabmitteilung von adhoc-Meldungen an Börse und Bafin für MTF- und OTF-Emittenten“: Pro Jahr insgesamt ganze 7,36 Euro für zwei Fälle à acht Minuten. Was für ein Kokolores.

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Zweifel am Kontakt zur Realität

Ließe sich dies noch in der Abteilung „Scherz und Satire“ ablegen, sind einige der anderen Positionen durchaus bedenklich und provozieren erhebliche Zweifel an dem Kontakt der Beamten zur Realität.

Die Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation mit den Kunden etwa soll einen jährlichen Aufwand von gerade einmal 31.329 Euro verursachen – für alle Institute zusammen.

Ebenso abwegig ist der angenommene Aufwand, um die Finanzinstrumente nach dem neuen Paragraf 57 WpHG „entsprechend den Bedürfnissen eines bestimmten Zielmarkts“ auszugestalten und „alle zumutbaren Schritte“ zum Vertrieb (nur) an diesen Zielmarkt zu unternehmen: Für jährlich 7.000 Fälle insgesamt genau 1.117.984 Euro.

Seite drei: Zielmarkt-Positionierung für 160 Euro

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