Bafin nimmt auch den freien Vertrieb ins Visier

Anscheinend will die Behörde sich sogar unmittelbar in die Konzeption von Produkten einmischen. Möglich seien auch „Eingriffe gegen produktbezogene Schwächen“, betont jedenfalls Elisabeth Roegele, die neue Chefin der Wertpapieraufsicht. Erste Fälle würden bereits unter die Lupe genommen.

„Mit der Produktintervention hat der Gesetzgeber der Bafin ein scharfes Schwert für mehr Anlegerschutz in die Hand gelegt. Wir beabsichtigen, es auch zu nutzen – bewusst und überlegt“, so die seit Mai 2015 amtierende Exekutivdirektorin.

Das klingt wie eine Drohung, auch wenn der Zusatz „bewusst und überlegt“ wohl etwas Schärfe herausnehmen soll (wobei das Gegenteil allerdings auch etwas komisch wäre, wenn also die Bafin unbewusst und unüberlegt agieren würde, aber das tut hier nichts zur Sache).

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Betroffene am Bafin-Pranger

Bedenklich ist vor allem, dass ein konkreter Gesetzesverstoß nicht Voraussetzung für einen Eingriff der Behörde ist. Vielmehr reichen nach dem neuen Paragrafen 4b WpHG nebulös „erhebliche Bedenken“ der Beamten aus.

Ein solcher Gummi-Paragraf kann weitreichende Folgen haben – jedenfalls dann, wenn die Beamten sich womöglich schon bei kleineren „produktbezogenen Schwächen“ als besserwisserische Gutmenschen aufführen sollten.

Hinzu kommt, dass etwaige Maßnahmen der Behörde veröffentlicht werden. Die Betroffenen kommen also an den Bafin-Pranger, sofern sie sich nicht schon im Vorfeld eines formalen Bescheids fügen.

Verbraucherzentralen als Informationsquelle

Sorge wird nicht wenigen auch bereiten, dass laut Bafin-Journal „eine wesentliche Informationsquelle“ der neue „Finanzmarktwächter“ der Verbraucherzentralen werden soll.

Speziell in Bezug auf den freien Vertrieb, zu dem bei der Bafin mangels direkter Aufsicht kaum eigene Erkenntnisse vorliegen dürften, werden die Verbraucherzentralen wohl die einzige wesentliche Quelle sein. Diese hegen weiterhin gewaltige Vorurteile sowohl gegenüber der Sachwert-Branche als auch generell gegenüber dem Provisionsvertrieb.

So begrüßt die Website der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den User in der Rubrik „Geldanlage“ als erstes mit der platten Forderung „Provisionen verbieten“. Außerdem müsse die Aufsicht über alle Finanzvermittler bei der Bafin zusammengeführt werden. Toller Einstieg.

Seite drei: Historie kein Ruhmesblatt

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