Container-Direktinvestments: Rückenwind durch Regulierung und Marktwachstum

Wer in maritime Sachwerte investieren möchte, dem bleiben insbesondere Container. Nicht nur die Marktprognosen sind vielversprechend – auch die neuen rechtlichen Vorgaben könnten Privatanleger stimulieren, sich künftig noch stärker in diesem Segment zu engagieren.

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Der weltweite Containerumschlag entwickelt sich positiv.

Bis auf einen Publikums-AIF von Buss Capital sind Investitionen in die stählernen Transportboxen derzeit nur über Direktinvestments möglich. Die Anleger erwerben dabei einzelne Container, beteiligen sich aber nicht an einer Gesellschaft.

Pflicht zum Verkaufsprospekt

Bisher mussten die Anbieter von Direktinvestments keinen Verkaufsprospekt veröffentlichen, da die Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) diese Anlageform nicht umfasste.

Doch damit ist es bald vorbei: Im Juli 2015 wurde der Anwendungsbereich des VermAnlG durch das Kleinanlegerschutzgesetz auch auf Container-Direktinvestments erweitert, wobei diese zunächst nur erfasst werden sollten, wenn sie eine feste Rückkaufverpflichtung vorsehen.

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Versehen des Gesetzgebers

Offenbar ein Versehen des Gesetzgebers, denn schon im Oktober enthielt der Entwurf für das Finanzmarktnovellierungsgesetz eine Korrektur. Jetzt soll die Prospektpflicht doch für alle Container- (und weitere) Direktinvestments gelten und bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, also voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2016.

Auch der Vertrieb der Direktinvestments gestaltet sich damit komplizierter als vor der Regulierung: Freie Vermittler, die in diesem Bereich besonders stark vertreten sind, benötigen eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler gemäß Paragraf 34f Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO).

Bislang verfügen zwar vergleichsweise wenig freie Vermittler über diese Gestattung. Dennoch befürchten die Produktgeber nicht den Verlust dieses Vertriebskanals.

Seite zwei: Solvium als erster Anbieter

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