Haben AIF wirklich ruinöse Risiken?

Die Risikohinweise in AIF-Prospekten sind häufig maßlos übertrieben. Das hilft weder den Anlegern noch der KVG oder dem Vertrieb. Der Löwer-Kommentar

„Nicht ganz zu Unrecht könnte ein Anlegeranwalt später argumentieren, dass die ausufernden und übertriebenen Ausführungen die tatsächlich relevanten Risiken vernebelt haben.“

„Das maximale Risiko der Beteiligung ist die Privatinsolvenz des Anlegers.“ Dieser Satz ist so oder ähnlich in fast allen Prospekten alternativer Investmentfonds (AIF) zu lesen.

Ausnahmen bestätigen, dass es nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist, die diesen Hinweis verlangt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) machen das freiwillig. Aber wieso? Haben AIF wirklich derart ruinöse Risiken, obwohl das KAGB doch Nachschusspflichten gesetzlich ausschließt?

Quatsch. Die Warnung ist regelmäßig maßlos übertrieben. Meistens steht sie in erster Linie in Zusammenhang mit der Information, dass ein Anleger, der persönlich einen Kredit zur Finanzierung seiner Beteiligung aufnimmt, diesen auch persönlich und unabhängig von Rückflüssen aus dem AIF bedienen muss. Doch das versteht sich von selbst und wäre auch bei jeder anderen Kapitalanlage so, wird aber nur in AIF-Prospekten regelmäßig thematisiert. Warum bloß?

Überbleibsel aus „grauer“ Vorzeit

Es handelt sich um ein Überbleibsel aus der Urzeit des „grauen“ Kapitalmarkts, in der die persönliche Refinanzierung des Anlegers nicht selten zur Hebelung von Steuervorteilen (Verlustzuweisungen) fester Bestandteil des Fondskonzepts war oder von Vertrieben systematisch als „verbundenes Geschäft“ mitverkauft wurde. Das ist längst Geschichte. Doch in Bezug auf die Prospekte handelt es sich offenbar noch immer um eine Abschreibungsbranche: Jeder schreibt von jedem ab – auch über Jahre und von sich selbst.

Nur so ist zu erklären, dass der Hinweis auf die persönliche Refinanzierung und ihre Folgen noch immer in den AIF-Prospekten enthalten ist, obwohl er komplett überflüssig ist. Genauso gut könnte in der Bedienungsanleitung eines Autos davor gewarnt werden, dass es nicht fährt, wenn man das Benzin nicht bezahlen kann.

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Hinzu kommt: Die Angabe eines „maximalen Risikos“ ist in AIF-Prospekten überhaupt nicht notwendig. Diese Information ist nur für Angebote nach dem Vermögensanlagengesetz vorgeschrieben, nicht aber im KAGB. Bei AIF reicht die Auflistung der Einzelrisiken und das „Risikoprofil“. Die Insolvenz des Fonds – also das Totalverlustrisiko – sollte dabei wohl nicht fehlen, aber noch nicht einmal das ist im KAGB explizit vorgeschrieben.

Seite zwei: Ausufernde Risikohinweise

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