IDW S4: Letzte Chance zum Widerspruch

Dabei kooperiert der AAA eng mit der Kanzlei der Anwälte Dr. Wolfgang Schirp und Tibet Neusel, die 2002 auch zu seinen Gründungsmitgliedern zählten. Neusel sitzt zudem im Vorstand des Vereins.

Ob es ein Geschmäckle hat, dass der AAA unter den Leistungen für seine Mitglieder auch die „Vermittlung von Rabattierungen bei anwaltlicher Vertretung durch Kanzlei Schirp Neusel & Partner“ anpreist und damit womöglich hauptsächlich als Mandantenschaufel für die Kanzlei fungiert, soll hier nicht (nochmals) Thema sein. Das hatten wir schon vor mehr als zehn Jahren und unabhängig von dieser Frage hat das Modell ohne Zweifel für beide Erfolg.

Vielmehr könnte das AAA-Schreiben Rückschlüsse darauf zulassen, welche Ansatzpunkte die Anwälte für künftige Schadenersatzklagen sehen, falls eines Tages ein AIF scheitert, dessen Prospekt sich allein am KAGB und dem neuen IDW S4 orientiert hat.

„Plausibilitätsprüfung nicht obsolet“

So ist aus Sicht des AAA „weder eine Prüfung auf Plausibilität noch eine Prüfung auf inhaltliche Vollständigkeit obsolet“. In Bezug auf fehlende Vorgaben für Sensitivitätsanalysen und die Darstellung eines realistischen Maximalrisikos beanstandet der Verein: „Gerade in diesem Punkt können Prospekte in erheblichem Maße täuschen.“ Und zu Leistungsbilanzen gibt er zu bedenken: „Nur ein deutliches Bild von der Entwicklung des Initiators und seiner Projekte ermöglicht dem Anleger, die Seriosität des Anbieters zu beurteilen“.

Nicht plausibel, inhaltlich unvollständig, täuschend: Das sind typische Ansatzpunkte von Anlegeranwälten. Nun ist das AAA-Schreiben unterzeichnet von Vorstandsmitglied Kerstin Kondert, die keine Anwältin ist. Es enthält auch keinerlei Hinweise oder gar Drohungen hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen, sondern kommt recht selbstlos daher.

Und doch hinterlässt die AAA-Stellungnahme nicht den Eindruck, dass KVGen und Vertrieb wirklich sicher vor unliebsamer Post seitens der Anlegeranwälte sind, wenn sie sich allein auf den neuen IDW S4 in der bisherigen Form und die entsprechende WP-Prüfung verlassen. Drei Tage bleiben noch, um darüber nachzudenken.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwertanlagen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

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