IDW-Standard: Verbände bleiben uneins

Die Verbände Votum und BSI haben doch noch Kommentare zu dem Entwurf des neuen IDW S4 abgegeben – mit völlig unterschiedlicher Ausrichtung.

Der Löwer-Kommentar

„Wie soll die Branche wieder richtig Fuß fassen, wenn es Anbieter und Vertrieb noch nicht einmal bei einem Thema wie der Prospektprüfung schaffen, an einem Strang zu ziehen?“

Die Schreiben an das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) kamen auf den letzten Drücker. Beide datieren auf den 10. März 2016, also den letzten Tag der fünfmonatigen Frist, die das IDW für Anmerkungen zu seinem Entwurf des Standards S4 zur Prüfung von Prospekten alternativer Investmentfonds (AIF) eingeräumt hatte. Keine gute Nachricht ist, dass die Stellungnahmen der Verbände in sehr unterschiedliche Richtungen gehen.

Der Vertriebsverband Votum lehnt den IDW-Entwurf rundweg ab. Er vertritt nach eigenen Angaben Vertriebs- und Beratungs- sowie Maklerservicegesellschafen und die angeschlossenen freien Vermittler. „Der nunmehr vorgelegte Prüfungsstandard wird den Interessen dieser Berufsgruppe nicht gerecht“, schreibt Martin Klein, geschäftsführender Votum-Vorstand, unmissverständlich an das IDW.

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Votum will „Umdenken im IDW“

Klein bemängelt, dass sich der neue IDW-Standard ausschließlich an die Prospektherausgeber richte und die Interessen des Vertriebs nicht berücksichtige. Er fordert daher ein „Umdenken im IDW“. Andernfalls würden die Prospektgutachten „für den Vertrieb entwertet“ und die Prospektherausgeber sollten zukünftig auf die Erstellung derartiger Gutachten verzichten.

Hintergrund: Der neue Prüfungsstandard enthält – anders als bisher – keine Anforderungen an die inhaltliche Vollständigkeit und die hierfür notwendigen Elemente im Prospekt. Stattdessen sollen die WP nur noch die „Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Klarheit (Eindeutigkeit)“ der vorhandenen Informationen prüfen.

Was konkret Votum in Bezug auf Prospektinhalt und Prüfungsumfang verändert haben will, bleibt in dem Schreiben mit Ausnahme von Vorgaben „zu der Erstellung und Überprüfung von Leistungsbilanzen und deren ordnungsgemäßer Darstellung im Prospekt“ allerdings offen.

Seite zwei: BSI gegen Standard für Vermögensanlagen

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