Aktuelle Emissionen
Geschlossene Fonds und andere Beteiligungsangebote, die nicht als Wertpapiere verbrieft sind, dürfen erst in den Vertrieb gehen, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Prospekt nach formalen Kriterien geprüft und seine Veröffentlichung gestattet hat (Ausnahme: Private Placements).
Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bafin.
Anbieter müssen ihr geplantes Beteiligungsangebot nach Erhalt der Bafin-Gestattung in einem der überregionalen Börsenpflichtblätter annoncieren, bevor sie es in die Tat umsetzen. cash-online wertet die sieben Zeitungen regelmäßig aus und bietet den Überblick über die Emissionen der vergangenen zwölf Monate.
Offerten, deren Veröffentlichung maximal 14 Tage zurückliegt, sind mit “neu” gekennzeichnet.
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