BVK: Kritik an Gesetzesvorlage zu EU-VR

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Bonn, hat die Gesetzesvorlage zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie kritisiert.
Die in der Richtlinie vorgesehenen Mindestanforderungen an Ausbildung, Haftung und Registrierung der Versicherungs-vermittler sowie die an Qualität und Beratung und Dokumentation würden aufgeweicht.
Obgleich rund 400.000 haupt- und nebenberufliche Versicherungsvermittler in Deutschland tätig seien, müssten nach dem Gesetzesentwurf nur die rund 8.000 deutschen Makler und 3.000 Mehrfachagenten einen Ausbildungs-nachweis erbringen. Zudem sprach sich der BVK erneut dafür aus, dass Vermittler sich künftig beim Zentralregister der Industrie- und Handelskammern registrieren lassen müssen.

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