Gesetzliche Unfallrente wird reformiert

Die Bundesregierung will die gesetzliche Unfallversicherung neu gestalten. Das berichtet das Handelsblatt. Demnach soll die gesetzliche Unfallrente künftig nur noch befristet gezahlt werden. Zudem soll die Höhe der Rentenzahlungen dann geringer ausfallen, wenn das Unfallopfer weiterhin Erwerbeseinkommen erzielt. Nicht durchsetzen konnte sich die Wirtschaft mit ihrer Forderung, Unfälle auf den Weg zur Arbeit aus der gesetzlichen Sicherung herauszulösen, heißt es weiter.

Die neue Unfallrente soll künftig zweigeteilt werden: Eine Unfallrente deckt 60 Prozent des tatsächlichen Nettoeinkommensverlustes ab. Zudem soll eine weitere Rente zum Ausgleich des Gesundheitsschadens gezahlt werden, sollte ein Unfall einer mindestens 50-prozentigen Behinderung geführt haben. Bei vollständiger Behinderung werden zwischen 175 und 925 Monatsrente lebenslang gezahlt. Bei geringeren Beeinträchtigungen gibt es vom Alter abhängige, gestaffelte Einmahlzahlungen zwischen 6.000 und 24.000 Euro.

Bis dato erhalten Betroffene eine Rente, wenn sie durch einen Unfall mehr als 20 Prozent der Erwerbsfähigkeit verlieren. In diesem Fall werden maximal 66 Prozent des letzten Nettoeinkommens gezahlt, heißt es weiter.

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