Regierung will Versicherte stärken

Das Bundesjustizministerium hat die Eckpunkte für eine Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt. Laut Gesetzesinitiative sollen die Versicherungsunternehmen künftig verpflichtet werden, ihren Kunden rechtzeitig vor Abschluss eines Vertrags die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, sowie das Beratungsgespräch zu dokumentieren.

Vernachlässigt ein Kunde grob fahrlässig seine aus dem Vertrag resultierenden Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten, soll er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die Versicherungsleistung verlieren, kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an.

Im Bereich der Lebensversicherungen will Zypries die Beteiligung an Überschüssen per Gesetz als Regelfall verankern lassen, so wie es das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Juli gefordert hatte. Damit erhalten Anleger erstmals ein Anrecht auf noch nicht realisierte Gewinne, die so genannten stille Reserven.

Wie bisher soll es jedoch weiterhin möglich sein, Verträge auch ohne eine Überschussbeteiligung abzuschließen. Abschlusskosten für eine Lebensversicherung werden den Angaben des Justizministeriums zufolge künftig auf fünf Jahre verteilt. Nach den Plänen der Ministerin soll das Gesetz Anfang 2008 in Kraft treten.

Allerdings muss es zuvor noch in der großen Koalition abgestimmt werden und das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es würde dann auch für bereits laufende Policen gelten.

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