Riester-Rente: Brüsseler Spitzen

Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die Riester-Rente in ihrer derzeitigen Form in Teilen gegen geltendes EU-Recht verstößt und hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Gleichzeitig fordert Brüssel von der Bundesregierung Nachbesserungen. Für den Fall, dass die Bundesrepublik der Aufforderung nicht nachkommt, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Im Detail werden drei Beschränkungen im Gesetz kritisiert. Sie sind nach Auffassung der Brüsseler Behörde ein klarer Verstoß gegen die Freizügigkeit und diskriminierten Arbeitnehmer. „So laufen derzeit im Ausland lebende Riester-Rentner Gefahr, nicht die Bezüge, sondern den in der Rentenleistung enthaltenen Förderanteil zurückzahlen zu müssen“, gibt Michael Gaedicke, Pressereferent bei Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin, zu bedenken.

Darüber hinaus müssen Beschäftigte unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein, um die Riester-Förderung zu erhalten. Wer mehr als zehn Prozent des Familieneinkommens in Deutschland verdient, geht leer aus. Und das, obwohl die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland bezahlt werden. Zudem kann das Kapital der Riester-Rente nur in Deutschland in Teilen für den Erwerb einer Immobilie eingesetzt werden. Grenzgänger etwa, die in Deutschland arbeiteten und in benachbarten Ausland wohnen, können den Riester-Vertrag dafür nicht nutzen.

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