uniVersa: Neues bAV-Konzept

Die uniVersa Lebensversicherung a.G., Nürnberg, hat mit der ?B-plus Vorsorge? ein neues Konzept zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf den Markt gebracht. Dreh- und Angelpunkt bei der Produktentwicklung sei gewesen, bestehende Haftungsrisiken und Abschlusshindernisse zu beseitigen, lies das Unternehmen verlauten. Neben einer klassischen Direktversicherung mit garantiertem Zins von 2,75 Prozent wird auch eine fondsgebundene Variante angeboten.
Novum: Eine feste Beitragsgarantie schließt das Haftungsrisiko des Arbeitgebers aus. Dabei werden über den integrierten DWS-Garantiefonds ?FlexPension? mit Höchststandgarantie die eingezahlten Beiträge abgesichert. Damit entstehen keinerlei Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und es braucht auch keine Enthaftungserklärung vereinbart werden.

Hintergrund: Bei fondsgebundenen Tarifen müssen Arbeitgeber eine Mindestleistung in Form der eingezahlten Beiträge garantieren. Erreicht der gewählte Fonds die erforderliche Performance nicht, haftet der Arbeitgeber über die so genannte Ausfallhaftung für den nicht erreichten Teil. Die Versicherer müssen über dieses Haftungsrisiko umfangreich informieren und verlangen häufig eine Enthaftungserklärung des Arbeitgebers. An der scheitern in der Praxis jedoch häufig Beratungsgespräche.

Der Rentenbeginn und erforderliche Garantiezeitraum kann zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr frei gewählt werden. Im Erlebensfall wird eine lebenslange Rente gezahlt. Alternativ kann eine Kapitalabfindung oder Teilauszahlung gewählt werden. Im Todesfall wird das vorhandene Beitragsguthaben für die Hinterbliebenen verrentet. Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann der Vertrag weitergeführt oder vom neuen Arbeitgeber übernommen werden.

Die Beitragsgarantie bei der fondsgebundenen Direktversicherung ist bereits ab 40 Euro möglich. Damit kann das Erfolgsmodell auch für die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen in betriebliche Altersvorsorge angewandt werden. Bis Ende 2008 bleiben Einzahlungen komplett sozialabgaben- und steuerfrei. Als Ergänzung kann für den Fall einer Berufsunfähigkeit noch eine Beitragsbefreiung und monatliche Rente mitversichert werden. Bei einer vom Arbeitsgeber finanzierten betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel anstelle einer Gehaltserhöhung, bleiben die Einzahlungen auch über 2008 hinaus sozialabgaben- und steuerfrei.

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