Versicherungen können Reits ihrer Immobilienquote zurechnen

Investitionen von Versicherungen in Reits sollen deren Immobilienquote zugerechnet werden. Bei der Beschränkung für Geldanlage in Aktien, die der Gesetzgeber den Assekuranzen auferlegt, sollen die Immobilien-Aktiengesellschaften nicht mit eingerechnet werden. Dies kündigte einem Bericht der ?Börsen-Zeitung? zufolge die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Barbara Hendricks an.

Die so genannte Anlageverordnung, der Versicherungen unterliegen, werde Anfang nächsten Jahres entsprechend angepasst. Damit werden Reit-Investments für Versicherungen attraktiver, da sie dieselbe Investitionssumme in Aktien anlegen können wie bei der bislang geltenden Rechtslage.

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