WWK lauchnt Zusatztarife

Die WWK Lebensversicherung a.G., München, bietet ab sofort im Segment Berufsunfähigkeitsversicherungen die Produktlinien BUZ Komfort, BUZ Basis und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge sowie eine Grundfähigkeitsvorsorge als neue Zusatztarife an. Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung BUZ Komfort ziele darauf ab, die Leistungsfähigkeit im ausgeübten Beruf zu versichern, dem Beruf also, der den eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen entspreche und der möglicherweise durch Krankheit oder Unfall nicht mehr ausgeübt werden könne, teilte das Unternehmen mit. Auf eine abstrakte Verweisung wird verzichtet.

Mit der preisgünstigeren WWK BUZ Basis erhält die versicherte Person erst dann die vereinbarte Versicherungsleistung, wenn sie keine vergleichbare Tätigkeit mehr ausführen kann. Dieses Produkt ist ein Basisschutz für Risikoberufe, Berufseinsteiger und Kunden, die ihr Einkommen auch in vergleichbaren Berufen erzielen können oder möchten.

Bei der Erwerbsunfähigkeitsvorsorge wird kein spezielles Berufsbild versichert, sondern die dauerhafte Fähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. Die versicherte Person erhält Leistungen, wenn sie nur noch weniger als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Zielgruppe sind Selbstständige und Erwerbstätige in Risikoberufen.

Abgerundet wird die neue Offerte durch eine Grundfähigkeitsversicherung. Bei diesem Produkt können Grundfähigkeiten wie beispielsweise sehen, orientieren, sprechen, gehen, Treppen steigen oder Arme bewegen abgesichert werden. Bei der Grundfähigkeitszusatzversicherung hängt die Feststellung des Leistungsfalls von dem Verlust solcher grundlegender Fähigkeiten ab, die möglicherweise auch im Beruf relevant sind.

Gemeinsam sind bei allen vier WWK BioRisk-Zusatzversicherungen folgende Produktmerkmale:●Karenzzeiten von sechs, zwölf, 18 und 24 Monaten wählbar●Einmalzahlung im Leistungsfall von 5.000 Euro wählbar●Beitragsunterbrechung möglich●Dynamikeinschluss möglich ●Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Lebensereignissen wie Erreichen der Volljährigkeit, Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach einer erfolgreichen Ausbildung, Erreichen eines akademischen Titels, Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit, Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes.

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