Abgabenfreiheit bei Betriebsrente bleibt

Nun ist es offiziell: Die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleibt und dies sogar unbefristet.
Der Bundestag, Berlin, hat am 8. November das ?Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge? beschlossen. Das heißt, Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Bruttolohnes in eine Betriebsrentenkasse einzahlen, können dies weiterhin ohne Abzüge von Steuer- und Sozialabgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.520 Euro tun. Nach bisher geltender Gesetzeslage wäre die Sozialabgabenfreiheit zum 31.12.2008 ausgelaufen und hätte zu einer deutlichen Verteuerung besonders für Bürger mit kleinem Einkommen geführt. Von der Sozialabgabenfreiheit profitieren ganz besonders die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen. Da sie keine oder nur wenig Steuern zahlen, brächte für sie die Steuerbefreiung alleine kaum einen Nutzen.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Betriebsrentenansprüche bereits ab einer Altersgrenze von 25 Jahren unverfallbar werden (bisher ab 30 Jahren). Diese Gesetzesänderung ist vor allem für junge Eltern wichtig, weil mit dem Vorziehen der Altersgrenze eine Kinderpause in Zukunft seltener negative Auswirkungen auf den Erwerb eines Betriebsrentenanspruches haben wird.

Die politische Diskussion über die Fortführung der Abgabenbefreiung hatte Versicherungsgesellschaften und Vertriebe verunsichert, weil der ohnehin als komplex geltenden bAV ein wichtiger Vorteil genommen worden wäre. Mit der Fortführung der Abgabefreiheit besteht nun die Chance, vor allem den Mittelstand von den Vorzügen der Betriebsrente zu überzeugen.

Hintergrund: Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer gegenüber seiner Firma Anspruch darauf, über Entgeltumwandlung ein stabiles finanzielles Bein für die Altersversorgung aufzubauen. (aks)

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