Allianz bringt Fauna-Flora-Schadenspolice

Am 14. November 2007 tritt in Deutschland ein neues Umweltschadengesetz in Kraft. In Folge dessen hat sich für Gewerbetreibende ? rückwirkend zum 1. Mai 2007 ? die Haftung für verursachte Umweltschäden an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen verschärft. Als Reaktion auf die veränderte Rechtslage bietet die Allianz nun als Baukastensystem einen neuen Versicherungsschutz für Umweltschäden an.

Im Öko I-Baustein sind Unweltschäden an geschützten Tierarten, Pflanzen und Lebensräumen (Biodiversität) auf fremden Grundstücken, Schäden an fremden Böden sowie fremden Gewässern gedeckt. Ausgeschlossen ist dagegen die Beeinträchtigung des Grundwassers.

In Ergänzung zur Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für privatrechtliche Ansprüche sind über den Öko I-Baustein die neuen öffentlich-rechtlichen Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz versichert. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind Betriebsstätten, Arbeiten auf fremden Grundstücken und die Herstellung von Produkten. Der Versicherungsschutz besteht bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro. Rückwirkend zum 30. April 2007 hat die Allianz allen Firmenkunden eine beitragsfreie vorläufige Deckungszusage bis 14. November 2008 erteilt.

Als eine Art Kasko-Deckung bietet die Allianz darüber hinaus als Ergänzung zwei weitere Deckungsbausteine an. Im Öko II-Baustein (Teilkasko) können Schäden an der Biodiversität auf eigenen Grundstücken, Schäden am eigenen Boden, wenn von diesem eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht, Schäden am Grundwasser und ein eigenen Gewässern versichert werden. Mit dem Öko III-Baustein (Vollkasko) können noch zusätzlich Schäden am eigenen Boden im Umfang des Bundesbodenversicherungsgesetzes, also über die Gefahren für die menschliche Gesundheit hinaus versichert werden. (dr)

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