Axa erweitert Leistungsumfang bei Unfallrente

Die Axa Versicherung, Köln, hat die neue Unfall-Pflegerente für die Zielgruppe 60plus mit erweitertem Leistungsumfang eingeführt. In der Einstiegsstufe kostet die Versicherung für Menschen ab 60 rund 16 Euro im Monat. Wer unfallbedingt in die Pflegestufen 1, 2 oder 3 eingestuft wird, erhält eine monatliche Rente, die zwischen 500 und 2.500 Euro frei gewählt werden kann.

Fällt der Betroffene 36 Monate nach Bezug einer Unfall-Pflegerente aus der Pflegestufe, übernimmt die Gesellschaft die Zahlungen, lebenslang. Zusätzlich wird als Soforthilfe bei einer Invalidität ab 30 Prozent 12.000 Euro gezahlt, die etwa zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau des Wohnraums genutzt werden können. Im Todesfall erhält eine festgelegte Person 6.000 Euro, um die finanzielle Belastung zum Beispiel der Beerdigung leichter tragen zu können.

Zudem wurde die Unfall-Pflegerente um wichtige Leistungen erweitert. So zahlt die Versicherung nun nach einem krankheits- oder unfallbedingtem Oberschenkelhalsbruch eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von fünf Monatsrenten. Neu ist zudem der Einschluss von Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen oder die Mitversicherung von Infektionen.

Die Rentenzahlung erfolgt bei der neuen Unfall-Pflegerente auch dann, wenn nach einem Unfall eine Invaliditätsleistung erbracht wurde und innerhalb von zwölf Monaten – auch aus anderen Gründen wie zum Beispiel Krankheit – eine Pflegestufe erreicht wird. Wenn die versicherte Person einen im Haushalt lebenden, in eine Pflegestufe eingestuften Partner oder Verwandten ersten Grades pflegt und nach einem Unfall hierzu nicht mehr in der Lage ist, übernimmt die Versicherungsgesellschaft auch dessen Kosten der Grundpflege.

Weitere Neuerungen sind darüber hinaus Zusatzleistungen, die dem Betroffenen helfen sollen, sich in seiner neuen Lebenssituation zurecht zu finden. Dazu gehören etwa eine Menüservice, der bisher nur für den Versicherten bezahlt wurde und nun auf den Partner ausgedehnt wird. Weitere Leistungen sind hauswirtschaftliche Dienste wie Einkäufe, Wohnungsreinigung, Erledigung der Wäsche, Pflegedienste (beispielsweise Fahrdienst zu Ärzten und Behörden, Pflegeschulung der Angehörigen, Nachtwachen), Wellnesspaket (finanzieller Zuschuss für Frisör, Pediküre und Maniküre) und Hilfe bei Vermittlungsdiensten (etwa für Tierbetreuung, Kfz- oder Wohnungsumbau und Pflegeplatz).

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