Axa versichert Umweltschäden

Der Axa Konzern, Köln, bietet Unternehmen eine Umweltschadenversicherung an.
Diese leistet bei so genannten Biodiversitätsschäden, das sind Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie an deren Lebensräumen außerhalb des Betriebsgeländes, die von Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück ausgehen. Versichert ist auch die Arbeit auf fremden Grundstücken sowie Schäden durch Produkte, die aufgrund eines Herstellerfehlers entstehen können. Über Zusatzbausteine können zudem Schäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück und am Grundwasser abgedeckt werden.

Hintergrund ist das Umweltschadengesetz, das am 14. November dieses Jahres in Kraft treten wird. Dieses verpflichtet Unternehmen und Privatpersonen dazu, Umweltschäden zu vermeiden beziehungsweise für Sanierungskosten aufzukommen, wenn sie beispielsweise Gewässer verschmutzt haben. Maßgeblich für die Bewertung der Schäden sind die Gesetze über den Natur- und Bodenschutz sowie über den Wasserhaushalt.

Obwohl das Gesetz erst im November in Kraft tritt, haften Unternehmen auch für Schäden, die nach dem 30. April 2007 verursacht wurden. Die Axa bietet deshalb auch rückwirkende Deckung an, dies jedoch nur für solche Schäden, die bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren.

Die Kalkulation der Höhe des Risikos und der entsprechenden Beiträge ist unter anderem von den im Betrieb ausgeübten Tätigkeiten, den Anlagen sowie vom Unternehmensstandort abhängig.

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