Bundesrat ebnet den Weg für eine sichere Altersvorsorge

Der Bundesrat hat die Weichen für eine abgesicherte Altersvorsorge von Selbständigen neu gestellt. Mit den Neuregelungen sollen Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. Konkret sieht das neue Gesetz vor, dass in einem ersten Schritt Lebens- und private Renten-versicherungen vor einer unbeschränkten Vollstreckung geschützt werden.

?Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden künftig genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten?, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die neue Altersvorsorgesicherung umfasst sowohl bestehende Rentenansprüche, als auch den Aufbau einer Altersvorsorge. Die Höhe des geschützten Kapitals ist begrenzt und vom Alter der Betroffenen abhängig.

So erhöht sich die persönliche Pfändungsfreigrenze je nach Lebensalter um 2.000 Euro (für einen 18-Jährigen) auf bis zu 9.000 Euro (für einen 60-Jährigen) pro Jahr. Insgesamt bleiben maximal 238.000 Euro unangetastet. Das neue Recht soll voraussichtlich Anfang März in Kraft 2007 treten.

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