LV 1871 schwört auf Liechtenstein

Die LV 1871, München, hat im Zuge der in Kraft getretenen neuen Pensionsfonds-Gesetzgebung in Liechtenstein die Ge-nehmigung erhalten, dort einen eigenen Pensionsfonds einzurichten. Die Münchener sind nach eigenen Angaben der erste Versicherer in Liechtenstein, dem dies erlaubt ist. Ziel ist nach Unternehmensmeldungen unter anderem das Angebot der betrieblichen Altersversorgung (bAV) um den Durchführungsweg Pensionsfonds zu erweitern.

Deutsche Pensionsfonds ermöglichen nämlich nur Rentenleistungen. Nach liechtensteinischem Recht gibt es diese Einschränkung jedoch nicht. Somit könnten Kunden alternativ das Kapitalwahlrecht in ihrer bAV nutzen. Zudem gäbe es steuerlich keine Probleme, das Produkt als bAV anerkennen zu lassen, so lange das Kapitalwahlrecht frühestens im letzten Jahr vor Rentenbeginn ausgeübt wird. Des Weiteren wäre eine Anpassung der bAV an die Liquiditäts-Situation des Unternehmens möglich.

Kontrolliert wird die Einhaltung des Pensionsfondsgesetzes hinsichtlich der Vorgaben zur bAV sowohl von der liechtensteinschen Aufsicht als auch von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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