Nürnberger legt VermögensPlan neu auf

Die Nürnberger Versicherungsgruppe bringt einen weiteren Vermögensplan auf den Markt. Mit dem Produkt zielt das Unternehmen insbesondere auf Kunden fällig werdender Lebensversicherungen oder etwa Erben. Wie schon beim VermögensPlan 2018 handelt es sich beim VermögensPlan 2019/1 erneut um eine zertifikatgebundene Rentenversicherung. Die offizielle Zeichnungsfrist hat bereits begonnen und endet am 24. Mai 2007.

Bei der Offerte wird ein Einmalbeitrag ? mindestens 5.000 EUR ? in einem Zertifikat der HSBC-Bank (eine der weltweit größten Banken mit einem verwalteten Fondsvolumen von rund 300 Mrd. EUR und hervorragenden Ratings) auf den europäischen Aktienindex Dow Jones Euro Stoxx 50 angelegt. Er liefert am Ende seiner Laufzeit nach zwölf Jahren eine garantierte Mindestleistung, deren Höhe am 24. Mai 2007 festgeschrieben wird.

Am 1. Juni 2019 erhält der Anleger entweder die festgeschriebene Mindestleistung, die nach Markteinschätzung Anfang Januar 2007 zwischen 125 und 140 Prozent des Einmalbeitrages beträgt, oder den gezahlten Einmalbeitrag plus 100 Prozent der mittleren jährlichen Kursentwicklung des Dow Jones Euro Stoxx 50 Index. Erreicht oder überschreitet der Kurs des obigen Index während der Laufzeit von zwölf Jahren mindestens einmal 8.000 Punkte, erhält der Anleger am 1. Juni 2019 zusätzlich einen Bonus von 10 Prozent des Einmalbeitrags.

Durch die Verbindung mit einer Rentenversicherung erhält der Kunde nach Ablauf der Aufschubdauer ? also frühestens ab 1. Juni 2019 ? eine lebenslange Rente. Alternativ ist eine Kapitalauszahlung ist möglich. Bei Versicherungsdauern über zwölf Jahren wird das Geld nach Ablauf des Zertifikats in einem vom Kunden wählbaren Investmentfonds angelegt. Im Todesfall während der Laufzeit des Zertifikats zahlt die Versicherungsgruppe an den Bezugsberechtigten den Wert des Zertifikats zurück, mindestens aber den eingezahlten Betrag.

Da der VermögensPlan 2019/1 eine aufgeschobene Rentenversicherung ist, werden Kapitalauszahlungen aus Verträgen, die nach dem 60. Lebensjahr enden und mindestens zwölf Jahre gelaufen sind, nur zur Hälfte besteuert. Bei einer Direktanlage in ein entsprechendes Zertifikat müssten die Erträge dagegen voll versteuert werden. Wählt der Kunde die lebenslange Rente, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Erträge während der Aufschubdauer sind nicht zu versteuern, auch Todesfall-Leistungen sind einkommensteuerfrei. Während der Aufschubdauer kann Kapital entnommen werden, außerdem lassen sich Rentengarantiezeiten vereinbaren. Zudem ist es nach Unternehmenmitteilung möglich, die Absicherung von Hinterbliebenen mit einzuschließen.

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