Universa: Drei Wege zum Abschluss

Die Universa Versicherungen, Nürnberg, bieten zum Jahreswechsel vor dem Hintergrund der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) drei mögliche Vertrags-Abschlussverfahren sowie weitere Serviceleistungen für den Vertrieb.

Hintergrund: Künftig muss der Kunde rechtzeitig vor seiner Vertragsunterschrift über alle Vertragsbestimmungen informiert werden. Der Gesetzgeber hat es jedoch ausdrücklich der Rechtssprechung überlassen, was unter dem Begriff rechtzeitig zu verstehen ist. Die Meinungen gehen auseinander und reichen von der Aushändigung vor Antragsunterschrift bei einfachen Produkten bis hin zu Tagen bei komplexen Produkten wie einer privaten Krankenvollversicherung. Intention des Staates ist, dass nur der umfassend informierte Kunde einen Antrag stellen soll. Vermittler werden ihre bisherige Arbeitsweise deshalb umstellen müssen.

Die Universa hat sich entschieden, zum Jahreswechsel alle möglichen drei Abschlussverfahren anzubieten. Der Vermittler kann frei entscheiden, welches Verfahren für ihn am praktikabelsten ist. Beim Antragsverfahren erstellt ein neues Softwaretool auf Knopfdruck alle erforderlichen Unterlagen ? vom Produktinformationsblatt und der Verbraucherinformation über die Versicherungsbedingungen bis hin zu einem vorausgefüllten Antragsformular. Die Unterlagen können entweder in Papierform ausgedruckt oder auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Als zweite Variante gibt es das sogenannte Invitatiomodell. Hier stellt der Kunde keinen verpflichtenden Antrag wie bisher, sondern fordert zunächst ein für ihn unverbindliches Angebot an. Dieses erhält er vom Versicherer, ähnlich wie beim bisherigen Policenversand, inklusive aller Informations- und Vertragsbestimmungen. Vermittler, die mit mehreren Produktpartnern zusammenarbeiten, haben somit einen geringeren bürokratischen Aufwand. Der Kunde muss dem Angebot jedoch ausdrücklich zustimmen und es damit rechtsverbindlich annehmen. Als drittes Abschlussverfahren kann das Verzichtsmodell gewählt werden, bei dem der Interessent ausdrücklich auf die Vorabinformation bei Antragstellung verzichtet. Wie aktuell üblich erhält er die vollständigen Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein zugesandt.

?Jeder Vermittler, Maklerverband und Maklerpool hat unterschiedliche Präferenzen, wie er künftig sein Geschäft abschließen will, und danach richten wir uns?, begründet Michael Baulig, Abteilungsdirektor Personenversicherung/Vertrag die Entscheidung, alle drei Modelle zu offerieren. (aks)

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