Neue Online-LV-Handelsplattform gestartet

Die Börsen AG Hamburg und Hannover hat heute die Internetplattform ?Policenbörse Deutschland? für den Handel mit deutschen und britischen Lebensversicherungspolicen freigeschaltet.

Unter der Adresse www.policenboerse-deutschland.de kann der Versicherungsnehmer seine Kapitallebensversicherung selbst einstellen und zum Kauf anbieten. In einem Auktionsverfahren ersteigert der Meistbietende den Vertrag, wobei das Mindestgebot dem Rückkaufswert entsprechen muss. Sämtliche im System eingestellte Verkaufsangebote, Höchstgebote und die handelsrelevanten Daten der Police sind in anonymisierter Form für die Beteiligten jederzeit einsehbar.

Gehandelt werden können kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, die einen Rückkaufswert von mehr als 10.000 Euro haben. Zudem sind Fondspolicen ab einer Summe von 25.000 Euro zugelassen. Die jeweilige Restlaufzeit des Vertrages ist nicht entscheidend. Das Auktionsverfahren ist auf fünf Tage beschränkt.

Für den Versicherungsnehmer ist das Angebot kostenfrei und risikolos: Ist er mit dem Gebot nicht zufrieden, kommt kein Kaufvertrag zustande. Die zumeist institutionellen Käufer müssen eine Gebühr von 0,8 Prozent des Kaufpreises entrichten, wenn das Geschäft zum Abschluss gebracht wird.

?Mit unserer Plattform erreichen wir ein Höchstmaß an Transparenz: So werden die Kaufinteressenten unverzüglich informiert, wenn sie überboten wurden. Verkäufer werden fortwährend über den Bietstand auf dem Laufenden gehalten und können so nachvollziehen, wie die Preisentwicklung zustande kommt. Zudem überwachen unsere Mitarbeiter den Handelsverlauf?, erläutert Dr. Thomas Ledermann, Vorstand der Börsen AG, der Trägergesellschaft der Börsen Hamburg und Hannover gegenüber cash-online.

Als Servicepartner fungiert die Ahrensburger Deutscher Policenmakler Bewertungs-und Vermittlungs-GmbH. Nachdem der Veräußerungswillige seine Police auf der Plattform eingestellt hat, überprüfen ihre Mitarbeiter die gemachten Angaben bei der Versicherungsgesellschaft. Erst nach Abschluss des Verfahrens wird die Versicherung zum Handel freigegeben. (af)

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