Riester: Studie des Bundestags stärkt EU-Kommission

Nach Ansicht einer Expertise des deutschen Parlaments verstößt die Riester-Rente möglicherweise in mehreren Punkten gegen Europarecht ? das Gutachten liegt auf einer Linie mit der EU-Kommission, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen will.

Die Studie mit dem Titel ?Vereinbarkeit der Riester-Rente mit dem EU-Recht? wurde von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags erstellt und ist auf den 16. Mai datiert.

Bereits 2006 hatte die EU-Kommission moniert, dass einzelne Regelungen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der freien Wohnortwahl kollidieren. Die Bundesregierung wolle die von der EU-Kommission beanstandeten Punkte bei der Riester-Rente nicht nachbessern, sondern es auf eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ankommen lassen (cash-online berichtete hier). Zudem behindere die Tatsache, dass mit dem Wohn-Riester (cash-online berichtete hier) nur eine Wohnung in Deutschland finanziert werden dürfe, den freien Kapitalverkehr.

Gegen die Regelungen über die Zulagenberechtigung, die Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals sowie die Rückforderung der Zulage bei Wegzug aus Deutschland lassen sich aus Sicht des Gemeinschaftsrechts Bedenken erheben, lautet das Fazit des Gutachtens. Es stärkt somit die Position der EU-Kommission.

Der aktuelle Stand der Debatte: Die Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet und eine Stellungnahme gefordert. Sollte diese nicht zufrieden stellen, kann die Kommission – wie bereits angekündigt – den Europäischen Gerichtshof anrufen. (hi)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments