Zeitwertkonten: Steuervorteil für die Chefetage wackelt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten bei Vorständen und Geschäftsführern kippen. Das geht aus dem Entwurf eines Rundschreibens hervor.

Darin heißt es: ?Zeitwertkonten von Organen einer Körperschaft, die befristet bestellt werden ? zum Beispiel von den Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft ? werden steuerlich nicht anerkannt.? Gleiches gelte für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sowie für als Arbeitnehmer beschäftigte Mehrheitsaktionäre. Zwar sind Übergangsfristen vorgesehen, Experten kritisieren diese jedoch als zu kurz.

?Das wäre ein gravierender Einschnitt in die bisherige Praxis?, beurteilt Anja Bothe, Juristin bei der Beratungsfirma Deutschen Zeitwert, München, das Vorhaben. Vorstände und Geschäftsführer würden bisher die Konten primär als Steuersparmodelle nutzen. Dieses Steuerschlupfloch hätte die Regierung dann gestopft.

In dem mit Spannung erwarteten Dokument, das bereits am 19. September in Umlauf gebracht wurde, bezieht das BMF Stellung zu der lohn- beziehungsweise einkommensrechtlichen Behandlung sowie zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen. Weiterhin stellt das BMF Leitlinien zur Werterhaltgarantie, die nun für die Auszahlungsphase gefordert wird, sowie zur Portabilität bei Zeitwertkonten auf.

Das BMF-Schreiben soll zeitgleich mit dem Flexi II-Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten (cash-online berichtete hier). Bis Ende Oktober haben die Interessenverbände nun die Möglichkeit, Stellungsnahmen abzugeben. (hi)

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