bAV: Das Betriebsrenten-Labyrinth

Febs-Fachmann Buttler spricht von gigantischen Herausforderungen für kleinere und mittlere Unternehmen, die der neue Versorgungsausgleich nach sich ziehen wird. „Es gibt sehr viele Interpretationsfragen – insbesondere für Unternehmen mit zwei, drei Mitarbeitern. Der neue Versorgungsausgleich ist eine Zumutung für Arbeitgeber“, so Buttler.

Aber auch die Versicherungsbranche hat zu kämpfen. „Die Versicherer haben sehr viel Aufwand betrieben. Allein die Vorbereitung auf das Thema hat sie sehr viel Geld gekostet“, so der Febs-Geschäftsführer. Auch Hubertus Harenberg, Leiter der Abteilung Vertriebsunterstützung bAV bei Swiss Life in Deutschland, räumt ein: „Die Vorbereitungen auf den neuen Versorgungsausgleich waren erheblich. Das gilt sowohl auf technischer Seite und IT als auch in der Verwaltung und bei der Schulung der Mitarbeiter.“ Doch mittlerweile sind alle Dokumente, die den neuen Versorgungsausgleich betreffen, bei Swiss Life abgestimmt.

Reform des Bilanzrechts

Eine weitere Änderung im Bereich bAV, die ab dem kommenden Geschäftsjahr auf Unternehmen zukommt, steht hinter dem BilMoG. Ab 2010 dürfen Gesellschaften, die nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren, nicht mehr – wie bislang üblich – die Pensionsrückstellungen unverändert aus der Steuerbilanz übernehmen. Heute kalkulieren viele Gesellschaften mit einem Satz von sechs Prozent.

Der künftige Rechnungszins wird marktabhängig sein und nach Expertenschätzungen bei rund 5,2 Prozent liegen – also deutlich unter dem aktuellen Wert. Das hat in der Regel zur Folge, dass sich die Rückstellungen erhöhen.

Bereits in Cash. 10/2009 berichtete Dr. Norbert Senghas, Geschäftsführer der Allianz Pension Consult GmbH: „Die genaue Steigerung muss für jedes Unternehmen individuell geprüft werden. Wir gehen aber von einer im Vergleich zum Wertansatz in der Steuerbilanz durchschnittlichen Erhöhung von bis zu 50 Prozent aus.“ Indes braucht dieser Effekt nicht auf einen Schlag realisiert werden, sondern lässt sich auf 15 Jahre strecken. „Die Ergebnisauswirkungen verteilen sich entsprechend und schränken das Ausschüttungsvolumen ein. Außerdem verringert sich das Eigenkapital, was wiederum negative Auswirkungen auf Ratings und Kreditvergabe nach sich ziehen kann“, so Senghas.

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