Bürgerentlastungsgesetz: Münchener Verein liefert Zahlen

Der Versicherer Münchener Verein stellt seinen Kunden auf seiner Homepage ab sofort einen Bedarfsrechner zum Bürgerentlastungsgesetz zur Verfügung.

Mit wenigen Eingaben zeige der Rechner, wie viel der Krankenversicherungsbeiträge ab 1. Januar 2010 steuerlich abgesetzt werden können – laut Versicherer sind das je nach Fall „schnell mehrere hundert Euro“. Mithilfe des Rechners können auch die Vertriebspartner des Münchener Vereins ihren Kunden künftig Auskunft geben.

Attraktiv ist das Bürgerentlastungsgesetz für Selbstständige und für Familien mit Kindern, weil sich nicht nur die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge der „sonstigenVorsorgeaufwendungen“ erhöhen, so die Mitteilung. Auch sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung auf Höhe der sogenannten Basisabsicherung unbegrenzt steuerlich abziehbar. (mo)

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