Kabinett beschließt Rückkehr des Krankengeldes

Selbstständige sollen wieder Krankentagegeld erhalten, das hat nun auch das Bundeskabinett beschlossen und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht ? auch das ?Bürgerentlastungsgesetz? kommt in Fahrt.

Demnach erhalten Selbstständige und unständig beziehungsweise kurzzeitig Beschäftigte als zusätzliche Option neben den Wahltarifen die Wahl des ?gesetzlichen? Krankengeldanspruchs ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (cash-online berichtete hier).

Steuerersparnis ab 2010

Der Gesetzentwurf zum ?Bürgerentlastungsgesetz? sieht eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vor (cash-online berichtete hier). Nach den Plänen der Bundesregierung werden rund 60 Prozent aller Steuerzahler davon betroffen sein. Insgesamt sollen sie ab 2010 jährlich rund 9,3 Milliarden Euro weniger Steuern zahlen.

Das Gesetz geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück und ist Teil des Konjunkturpaketes II, das die große Koalition vergangene Woche verabschiedet hat. An diesem Freitag muss noch der Bundesrat zustimmen. Dem Bürgerentlastungsgesetz selbst müssen Bundestag und Bundesrat noch bis zur Sommerpause zustimmen.

Privat Versicherte könnten profitieren

Wie der ?Tagesspiegel? berichtet, ist die Absetzbarkeit derjenigen Krankenversicherungskosten von der steuerlichen Bemessungsgrundlage geplant, die in etwa dem Versicherungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Weil Steuerzahler die Vorsorgeaufwendungen zum Teil auch heute schon steuerlich geltend machen können, werden gesetzlich Versicherte von dem neuen Gesetz wahrscheinlich kaum Vorteile haben, heißt es in dem Bericht weiter.

Privat Versicherte, die Ehepartner und vor allem Kinder extra zu versichern haben, werden hingegen einige hundert Euro Steuern im Jahr sparen können. (hi)

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