Kfz-Police: Flexible Hauptfälligkeit als Modell der Zukunft?

Ist der traditionell einheitliche Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung bald Vergangenheit? Anbieter weichen beim Neuabschluss von Kfz-Versicherungen zunehmend vom 1. Januar als Hauptfälligkeitstermin ab. Auch die Düsseldorfer Ergo hat sich davon verabschiedet und schwenkt auf flexible Optionen um. Der Wettbewerber Huk-Coburg spricht sich indes klar gegen flexible Regel-Termine aus.

Kfz-Kunden der Ergo-Versicherer D.A.S., Hamburg-Mannheimer und Victoria können ab sofort frei wählen, wann sie ihre Rechnung bezahlen wollen. „Der 1. Januar ist für viele, die ihre Autoprämie auf einen Schlag zahlen, kein günstiger Termin für die Hauptfälligkeit der Kfz-Versicherung, weil sich zum Jahresanfang allerlei andere Zahlungen bündeln“, erklärt Frank Sievers, bei Ergo als Vorstandsmitglied von D.A.S., Hamburg-Mannheimer und Victoria zuständig für die Kraftfahrtsparte.

Vertrieb: Ergo will Jahresendgeschäft entzerren

Von der flexiblen Regelung soll neben den Kunden auch der vertriebliche Außendienst profitieren: „Bislang war das letzte Quartal eines Jahres vom Thema Kfz-Versicherungen dominiert, für anderes blieb den Mitarbeitern wenig Zeit“, so Sievers. Die neue Wahlfreiheit solle mittelfristig zu einer Entzerrung führen: „Wir rechnen damit, dass die Hauptfälligkeiten unserer Versicherungsnehmer in vier bis sechs Jahren gleichmäßig übers Jahr verteilt sein werden.“

Während Ergo-Neukunden bei Neuabschluss je nach individuellem Vertragsbeginn einen Monatsersten als Hauptfälligkeitstermin aussuchen können, haben Bestandskunden unterjährig die Möglichkeit, zu einem beliebigen Zeitpunkt zu wechseln, wenn der Vertrag im laufenden Jahr schadenfrei war.

Huk: Flexibilisierung schränkt Wettbewerb ein

Unterdessen hat sich die Huk-Coburg, Nummer Zwei im deutschen Kfz-Policen-Markt hinter der Allianz, gegen flexible Regel-Termine ausgesprochen. Nur der 1. Januar als Stichtag gewährleiste, dass der Autofahrer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse aufrückt, so der Versicherer. Bei einer marktweiten Abkehr sei dagegen zu befürchten, dass die Kunden Einsparungen durch bessere Schadenfreiheitsklassen in einer Höhe von über 200 Millionen Euro verspätet erhalten.

Darüber hinaus sorge nur ein einheitlicher Hauptfälligkeits-Termin für die größtmögliche Transparenz für den Kunden, jede Abweichung schränke dagegen den Wettbewerb ein.

Die Huk habe sich daher entschieden, am 1. Januar als Regel-Stichtag in der Autoversicherung festzuhalten, denn er „bedeutet erhebliche Kundenvorteile und steht für einen funktionierenden Wettbewerb“, wie das Unternehmen mitteilt. (hb)

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