Krankenversicherung: Harte Strafen für Nicht-Versicherte

Seit Jahresbeginn gilt die Krankenversicherungspflicht auch für die private Krankenversicherung (PKV) – ein später Einstieg kann teuer werden, warnt der Bund der Versicherten (BDV).

Jeder, der es bisher nicht war, muss seit dem 1. Januar krankenversichert sein. Das gilt für alle, die der PKV zuzuordnen sind. Bei Missachtung werden Strafprämien fällig. Nicht versicherte Monate ab Jahresbeginn kosten jeweils einen vollen Monatsbeitrag zusätzlich. Derjenige, der erst im zweiten Halbjahr einsteigt, muss für die ersten sechs Monate voll und danach jeweils ein Sechstel einer Monatsprämie als Strafe hinblättern, so die Verbaucherschützer.

„Die Kostenuhr tickt. Es empfiehlt sich also, sofort zu handeln“, sagt BDV-Chefin Lilo Blunck. Um der Versicherungspflicht nachzukommen, sei es ausreichend, ambulante und stationäre Heilbehandlungen abzusichern. Der Selbstbehalt darf höchstens 5.000 Euro im Jahr betragen. (hi)

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