Neuer Privat-Schutz der LKH

Der Landeskrankenhilfe Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (LKH) bietet ab Dezember 2009 mit dem Privat-Schutz einen Kompakttarif für die private Krankenvollversicherung an.
Der neue Tarif richtet sich nach Unternehmensangaben an Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Leistungsschwerpunkte:  Ärztliche Behandlungen werden bis zum Regelhöchstsatz erstattet, bei ambulanten Operationen ist eine Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte möglich.

Der neue Tarif umfasst laut Anbieter alle schulmedizinisch anerkannten Naturheilverfahren. Behandlungen beim Heilpraktiker trägt der Privat-Schutz zu 90 Prozent. Brillengläser, -gestelle und Kontaktlinsen werden bis zu 250 Euro innerhalb von zwei Jahren erstattet. Zahnersatz (auch Inlays und Implantate) und Kieferorthopädie werden laut Anbieter zu 70 Prozent erstattet.

Chefarztbehandlung sowie das Ein- oder Zweibettzimmer können als Wahlleistungen über den Krankenhauskostentarif 400V abgeschlossen werden. Bei Verzicht auf den Chefarzt oder die gesonderte Unterkunft lassen sich diese Leistungen in ein Ersatzkrankenhaustagegeld umwandeln.

Laut LKH profitieren Versicherte von der Beitragsrückerstattung für kostenbewusstes Verhalten und für Schadenfreiheit. Sollte sich die Lebenssituation des Versicherten ändern, lässt sich der Versicherungsschutz bei der LKH zudem anpassen. (te)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments